Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Domain www.warnemuender-woche.com in der aktuell vorliegenden Version.

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde als Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und als Beauftragte des Warnemünder Segel-Club e.V. für den Betrieb der Webseite www.warnemuender-woche.com ist bemüht, die genannte Webseite in Einklang mit den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.

1. Rechtsgrundlagen zur Barrierefreiheit

1.1 Der European Accessibility Act (EAA) regelt als Richtlinie (EU) 2019/882 die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Deutschland hat diese Richtlinien sowohl im Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) als auch im zweiten Medienänderungsstaatsvertrag verankert.

1.2 Für die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde mit Sitz in der Hanse- und Universitätsstadt sind die Landesgesetze Mecklenburg-Vorpommerns zur Barrierefreiheit bindend. Hierunter fallen das „Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen“ (Landesbehindertengleichstellunggesetz – LBGG M-V) vom 14. Mai 2024 sowie die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern“ (BITVO M-V) vom 14. Dezember 2020.

1.3 Darüber hinaus hat sich die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erklärt, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als Richtlinien und Anleitungen für die digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Hier dient das Level AA als Grundlage.

2. Evaluationsmethode

2.1 Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit wurde anhand einer am 25. Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung nach BITV und WCAG vorgenommen.

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

3.1 Diese Webseite ist noch nicht vollständig mit den geltenden Richtlinien und Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Ziel ist es, sowohl die technische als auch die redaktionelle Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

3.2 Die Webseite ist teilweise mit den Anforderungen vereinbar, weist jedoch noch Mängel auf. Die erreichte Bewertung nach WCAG entspricht derzeit „nicht konform“.

3.3 Welche Inhalte sind nach der aktuellen Rechtslage barrierefrei?

  • Der Inhalt der Webseite ist über mindestens zwei Wege erreichbar (z.B. Navigation und Suchfunktion).
  • Aufzählungen im HTML sind als Listen formatiert.
  • Zitate sind als Blockquote und Cite im HTML eingebunden.
  • Beschriftungen von Formularfeldern sind im HTML gelabelt. Platzhaltertexter sind unzulänglich.
  • Die Navigation folgt einem logischen Aufbau.
  • Seiteninhalte sind in einer sinnvollen Reihenfolge aufgebaut.
  • Die Suchfunktion agiert fehlerfrei.
  • Die Gesamtanzahl der gefundenen Ergebnisse ist nach der Sucheingabe ersichtlich.
  • Verlinkungen sind eindeutig als solche gekennzeichnet, das Linkziel ist klar und deutlich formuliert.
  • Alle Seiten sind mit Überschriften gegliedert.
  • Jeder Textabschnitt, der wie eine Überschrift anmutet, ist als solche im HTML gekennzeichnet.
  • Bei jeder im HTML gekennzeichneten Überschrift handelt es sich um eine tatsächliche Überschrift.
  • Die Überschrift H1 enthält grundsätzlich das Hauptthema.
  • Die Einbindung wird wenn möglich vermieden. Wenn die Verwendung von Tabellen unumgänglich ist, sind sinnvolle Inhaltsumbrüche zu berücksichtigen, die durch einen Screenreader sinnvoll wiedergegeben werden können.
  • Der Inhalt enthält eindeutige Interaktionskennzeichnungen, z.B. sind Verlinkungen als (Farbmarkierung/Unterstreichung) und Hover-Elemente als solche ersichtlich (Symbole/Beschriftung).
  • Es werden ausschließlich gängige Symbole verwendet (z.B. Lupe = Suche), es ist ausschließlich ein konsistentes Iconset in Verwendung.
  • Call-to-Action-Button sind eindeutig als solche gekennzeichnet (Farbmarkierung/Beschriftung).
  • Der Inhalt kann durch alle gängigen Betriebssysteme erreicht werden.
  • Verfügt ein Bild oder eine Grafik über eine Verlinkung, ist das jeweilige Linkziel im Alternativtext ausgewiesen.
  • Verfügt ein Bild oder eine Grafik nicht über eine Verlinkung, ist der Alternativtext so beschreibend wie möglich (z.B. Das Bild zeigt den Sandstrand in Warnemünde, im Vordergrund sieht man spielende Kinder im Wasser; im Hintergrund ist blauer, wolkenloser Himmel zu sehen).
  • Dekorative Grafiken (z.B. Trennlinien) benötigen keinen Alternativtext.
  • Captchas werden vermieden, alternativ durch eine andere Bestätigungsoption ergänzt (z.B. Audio).
  • Alle Video- und Audioeinbindungen können individuell durch den Nutzer gestartet und pausiert werden.
  • Alle Videoeinbindungen verfügen über eine in Textform zugängliche Deskription.
  • Alle Video- und Audioeinbindungen verfügen über eine Transkription, sofern Sprach- Musik-, Geräusche oder sonstige Toninhalte ausgespielt werden. Dabei erscheinen die Untertitel synchron zum gesprochenen Text.
  • Sofern eine Untertitelung vorhanden ist, ist diese individuell durch den Nutzer ein- und
    ausblendbar.
  • Eingebundene Videoplayer erfüllen die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit ebenso.
  • Bewegte Inhalte (u.a. ein Bildkarussell mit wechselnden Ansichten) werden wenn möglich vermieden. Sind etwaige Inhalte unausweichlich, enden diese automatisch nach 5 Sekunden oder können durch ein Bedienelement gestoppt werden. Ausnahme: Essentielle Inhalte (u.a. Countdown) dürfen dauerhaft eingebunden und insich beweglich sein.
  • Animationen (z.B. Parallax) werden weitestgehend vermieden. Sind etwaige Inhalte unausweichlich, ist eine Trigger-Warnung für die Nutzer sinnvoll.
  • Inhalte, die mehr als 3 Mal pro Sekunde Flackern oder Blitzen, sind auf der Webseite nicht vorhanden.
  • Dokumententitel sind kurz und inhaltlich passend.
  • Dokumententitel sind im Reiter der Titelleiste des Browsers sichtbar.
  • Dokumententitel sind mit Screenreader vorlesbar.
  • Jedes Formular hat eine ständig sichtbare Beschriftung.
  • Die Beschriftung der Formulare ist kurz und inhaltlich passend.
  • Die Beschriftung der Formulare ist klickbar, der Cursor springt in das entsprechende Feld bzw. die entsprechende Checkbox wird aktiviert.
  • Pflichtfelder sind gesondert gekennzeichnet und hervorgehoben (Texthinweis und Farbmarkierung).
  • Der Screenreader liest die Beschriftung sowie etwaige Erklärungen vor.
  • Für die Formulare wird eine In-Line-Validierung eingesetzt.
  • Formulare geben eindeutige Fehlermeldungen aus, wenn Eingaben inkorrekt oder fehlend sind.
  • Formulare geben eindeutige Erfolgsmeldungen aus, wenn der Versand erfolgreich war.
  • Der Farbkontrast von Text zu Hintergrund liegt bei mindestens 4,5:1. Der Farbkontrast ist mittels eines Farbkontrastprüfers belegbar.
  • Der Farbkontrast von Bildern, Grafiken und Videos liegt bei mindestens 3:1.
  • Jede Überschrift und jeder Text kann in der Größe über mindestens zwei Wege vergrößert werden.
  • Auch bei Vergrößerungen ist der Text ohne Verlust vorhanden, dieser wird weder abgeschnitten, noch verschwindet er.
  • Texte sind prinzipiell, auch bei Vergrößerungen, ohne Überlappungen, weder zu anderen Textabschnitten, noch zu Bildelementen.
  • Die Bedienbarkeit der Webseite erfordert keine Zeiteinteilung in der Tastaturnutzung (z.B. 2
    Mal Enter drücken, um das Menü zu öffnen).
  • Alle Elemente (u.a. Galerien, Slider), Funktionen, Verlinkungen, Button und Formulare sind in
    Gänze über die Tastatur erreich- und bedienbar. Die Webseite ist ohne Mauszeiger vollumfänglich verwendbar.
  • Alle Elemente (u.a. Galerien, Slider), Funktionen, Verlinkungen, Button und Formulare sind in Gänze über einen Mauszeiger, inklusive Finger/Stift/Pointer bei Touchscreens, vollumfänglich verwendbar.
  • Der Fokus bzw. das aktive Element (z.B. Cursor, Farbwechsel bei Interkationen) ist ersichtlich.

3.4 Welche Inhalte sind nach der aktuellen Rechtslage teilweise oder noch nicht barrierefrei?

  • Unzureichender Farbkontrast: Teilweise weisen Texte nicht den erforderlichen Farbkontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen erschwert.

  • Fehlende oder fehlerhafte Überschriftenstruktur: Einige Seiten enthalten keine <h1>-Überschrift oder weisen leere bzw. nicht korrekt verschachtelte Überschriften auf. Auch Überschriftenstufen erhöhen sich teils nicht linear.

  • Nicht eindeutige ARIA-Labels: Es werden in ARIA-Beschriftungen mehrfach dieselben IDs verwendet oder nicht erlaubte ARIA-Attribute eingesetzt.

  • Fehlende Landmarks: Nicht alle Seiteninhalte sind in semantische Regionen (Landmarks) eingebettet, was die Navigation mit Hilfsmitteln beeinträchtigen kann.

  • Fehlende Alternativtexte: Einige Bilder verfügen nicht über einen aussagekräftigen Alternativtext.

  • Nicht unterscheidbare Links: Es gibt Links mit identischen Linktexten, die auf unterschiedliche Ziele verweisen, oder es fehlt ein sichtbarer Text, der den Zweck des Links beschreibt.

  • Fehlende Untertitel: Video-Inhalte enthalten nicht durchgängig <track>-Elemente für Untertitel.

  • Automatische Medienwiedergabe: In einigen Fällen werden <video>– oder <audio>-Elemente automatisch abgespielt, was Nutzer:innen ohne Vorwarnung beeinträchtigen kann.

  • Unzureichende Link-Erkennbarkeit: Einige Links sind visuell nicht ausreichend vom Fließtext unterscheidbar.

  • Fremdsprachige Wörter: Wörter aus Fremdsprachen sind derzeit nicht systematisch per HTML ausgezeichnet und verfügen nicht überall über eine korrekte Übersetzung. Eine barrierefreie Kennzeichnung gemäß den Anforderungen an Screenreader ist noch nicht vollständig implementiert.

  • Suchfunktion mit Rechtschreibkorrektur: Die Suchfunktion der Website bietet aktuell keine automatischen Vorschläge bei Rechtschreibfehlern an. Nutzerinnen und Nutzer mit Einschränkungen könnten dadurch Schwierigkeiten bei der Nutzung der Suche haben.

  • Breadcrumb-Navigation: Eine eindeutige und klickbare Breadcrumb-Navigation ist derzeit nicht vorhanden. Dadurch kann es für Nutzende schwieriger sein, sich auf der Website zu orientieren und zwischen verschiedenen Seitenebenen zu navigieren.

  • Überschriftenstruktur: Die Überschriftenstruktur folgt nicht durchgängig der hierarchischen Gliederung von H1 bis H6. Dies kann die Orientierung für Screenreader-Nutzende erschweren.

  • Leichte Sprache: Inhalte sind derzeit nicht als Zusammenfassung in einfacher Sprache verfügbar. Auch die Prozesse, die zu einer Kontaktanfrage oder Buchung führen, sind noch nicht vollständig in leichter Sprache umgesetzt.

  • Anpassbarer Farbkontrast: Der allgemeine Farbkontrast der Website erfüllt nicht alle Anforderungen für Menschen mit besonderen visuellen Bedürfnissen (z. B. Rot-Grün-Schwäche oder vollständiger Farbenblindheit). Eine individuelle Anpassung des Kontrasts ist aktuell nicht vorgesehen.

4. Beheben von Barrieren

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beheben.

5. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

5.1. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 25.05.2025 erstellt.

5.2. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird in regelmäßigen Abständen auf Basis der Rechtslage überprüft und angepasst.

6. Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf dieser Webseite Barrieren stoßen, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen: Bitte geben Sie uns eine Beschreibung ihres Anliegens. Wir werden die von Ihnen aufgezeigten Barriere in unsere Übersicht zur zeitnahen Bereinigung aufnehmen bzw. unter den Gesichtspunkten des geplanten Relaunches berücksichtigen.

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
Büro Warnemünder Woche
Am Strom 59
18119 Rostock-Warnemünde

Telefon: +49 (0)381 5480023
E-Mail: warnemuenderwoche@rostock.de

7. Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Kontaktaufnahme an die oben genannte Stelle nach einer Frist von sechs Wochen keine Antwort erfolgt ist oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Überwachungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Mecklenburg-Vorpommern wenden. Die Überwachungsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Schlichtungsverfahrens, eine Lösung zu erzielen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 58819346
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Webseite: www.barrierefreies-web-mv.de

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 221911006
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand: 25. Mai 2025

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